Das Plangebiet des Bebauungsplanes Klein Gottschow Nr. 1 „Windpark Guhlsdorf“ umfasst ca. 114 ha. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren inklusiv Umweltbericht. Planungsziel ist die Festsetzung von bis zu vier sonstigen Sondergebieten gemäß § 11 BauNVO zur Errichtung neuer Windenergieanlagen mit bis zu 200 m Höhe. In dem Waldgebiet im östlichen Teil des Plangebietes werden keine Windenergieanlagen geplant. Als Sonderthemen wurde der Umgang mit Richtfunktrassen behandelt.
Bebauungsplan Brahlstorf Nr.3 „Solarpark Düssin im Bereich südöstlich Düssin, südlich der Bahnstrecke“
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche südöstlich der Ortslage von Düssin. Dafür erfolgt die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO mit einer Größe von ca. 10 ha und der Zweckbestimmung „Solaranlage oder Photovoltaikfreiflächenanlage“. Im Parallelverfahren ist die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig. Darüber hinaus enthält der B-Plan einen Umweltbericht. Da die Fläche etwa 110 m von der Bahntrasse entfernt liegt und somit eine vorhandene Vorbelastung durch Lärm vorliegt, ist der Standort laut dem Erneuerbaren-Energien Gesetz 2010 explizit förderungsberechtigt.